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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Boden-raus & rein GmbH, Rindelbacher Straße 10

vertreten durch Herrn Stefan Schoch, Geschäftsführer

Stand: 06/2017

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderweitige allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Im Zweifelsfall gelten unsere Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Allgemeines

  1. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand und zum Verwendungszweck sind als annähernd zu betrachten; sie sind Beschreibung bzw. Kennzeichnung und keine zugesicherten Eigenschaften.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir sie nicht innerhalb von 2 Kalendertagen abgelehnt werden.
  3. Bestellungsgemäß gelieferte oder bereitgestellte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
  4. Ausnahmen hiervon bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung. In diesem Fall sind wir berechtigt, bei der Gutschrift einen Abzug von 25 % des Kaufpreises als Aufwendungsersatz vorzunehmen.

§ 3 Auslieferung und Versand

  1. Leistungs- und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind alle Angaben darüber unverbindlich.
  2. Höhere Gewalt, insbesondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages behindern können, sowie unverschuldete Probleme bei uns, oder bei dem Vorlieferberechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder die Lieferung bzw. Leistung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
  3. Der Versand geschieht stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.

§ 4 Gewährleistung

  1. Ist der Liefergegenstand oder unsere Dienstleistung mängelhaftet, oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- und Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Beweislast, dass der Liefergegenstand mängelbehaftet ist obliegt dem Käufer. Kosten dieses Beweises sind grundlegend vom Käufer zu tragen.
  2. Gewährleistungsfristen richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und beginnen mit dem Datum der Lieferung.
  3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Andere Mängel sind unverzüglich nach Erkennung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten, andernfalls sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
  4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen.
  5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
  6. Der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bestellte und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
  2. Im Falle der Verarbeitung oder der Verbindung mit anderen Erzeugnissen erwerben wir an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen Miteigentum, die Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse.
  3. Wiederverkäufern und nichtgewerblichen „Sammelbestellern“ ist die Weiterveräußerung widerruflich nicht gestattet.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
  5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf dessen Kosten zurückzufordern, gleichwohl behält der Vertrag weiterhin seine Gültigkeit mit dem Anspruch auf Erfüllung.

§7 Zahlung

  1. Zahlungen sind grundsätzlich sofort zu leisten, bei Zahlung auf Rechnung eingehend auf dem Konto des Verkäufers 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer auf der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Bei verspäteter Zahlung erfolgt keine Mahnung, sondern Übergabe an unsere Rechtsabteilung zur Eintreibung der Forderungen, mit allen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Schuldners.
  2. Ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, werden bei verspäteter oder gestundeter Zahlung bankmäßige Zinsen und Gebühren berechnet. Jeder Zahlungsverzug wird mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von mindestens 15 € in Rechnung gestellt.
  3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung zur sofortigen Barzahlung fällig; dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks entgegengenommen haben. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  4. Im Falle von Altbelagsdemontagen und Fräs- sowie Strahlarbeiten sind Sicherheitseinbehalte unsinnig, und werden grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 8 Nebenabreden

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 9 Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma in 73479 Ellwangen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks.

§ 10 Salvatoresche Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 11 Allgemeine Haftung und Haftung bei Montage

  1. Für den Verkäufer besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Haftung beschränkt sich auf diese Summe, welche zum Zeitpunkt des Schadens mit unserem Geschäftsversicherer vereinbart wurde. Diese Summe kann vom Käufer erfragt werden.
  2. Für Beschädigung am Auftragsgegenstand haftet der Verkäufer nur bei grober Fahrlässigkeit. Wenn die Mängelbeseitigung unverhältnismäßiger Aufwand verursachen würde und der Gegenstand nur geringfügige, die Gebrauchsfähigkeit so gut wie nicht beeinflussende optische Einschränkungen aufweist, so kommt keine Minderung in Betracht.

§ 12 Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingung

  1. Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingung beginnt am 01.01.2015 und gilt bis zum Erscheinen einer neuer Geschäftsbedingung. Die Geschäftsbedingungen können auf Anfrage an unsere Kunden per E-Mail oder Fax übermittelt werden.

Ellwangen (Jagst), 01.01.2017